Campingplatz Hindenburgbrücke
Einzelunternehmen
Inhaber: Winfried Bauer
Mainzer Straße 199
55411 Bingen am Rhein
Deutschland
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die zeitweise Überlassung von Stellplätzen, Zeltflächen sowie sonstige Leistungen des Campingplatzes Hindenburgbrücke.
- Mit der Buchung erkennt der Gast diese AGB als verbindlich an.
- Abweichende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner des Gastes ist:
Campingplatz Hindenburgbrücke
Einzelunternehmen
Inhaber: Winfried Bauer
Mainzer Straße 199
55411 Bingen am Rhein
Deutschland
§ 3 Vertragsabschluss
- Die Darstellung von Stellplätzen, Mietobjekten und sonstigen Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.
- Mit Absenden der Buchung gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab.
- Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zustande.
- Bis zur Übersendung der Buchungsbestätigung steht es dem Campingplatz frei, Buchungsanfragen nicht anzunehmen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise.
- Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Gesamtpreis ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig, sofern im Buchungsprozess keine abweichende Zahlungsfrist angegeben wird.
- Bei Zahlungsverzug ist der Campingplatz nach vorheriger Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 An- und Abreise
- Der Stellplatz steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr zu erfolgen.
- Bei verspäteter Räumung kann eine zusätzliche Tagesgebühr berechnet werden.
- Erfolgt bis 18:00 Uhr des Anreisetages weder die Anreise noch eine Mitteilung über eine spätere Ankunft, kann der Campingplatz den Stellplatz anderweitig vergeben.
- Die Regelungen zu Stornierung, Umbuchung und Nichtanreise ergeben sich ausschließlich aus § 6 dieser AGB.
§ 6 Rücktritt des Gastes (Stornierung)
- Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
- Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Campingplatz.
Stornierungsgebühren
- Im Falle eines Rücktritts werden folgende pauschalierte Entschädigungen berechnet:
- bis 21 Tage vor Anreise: kostenfrei
- 20 bis 8 Tage vor Anreise: 25 % des Gesamtpreises
- 7 bis 3 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises
- 2 Tage vor Anreise bis zum Anreisetag: 75 % des Gesamtpreises
- bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung: bis zu 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
- Bei vorzeitiger Abreise bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Übernachtungspreis bestehen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Campingplatz kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Campingplatz kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Dem Campingplatz bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.
Kulanzregelung
- Kann der stornierte Stellplatz für denselben Zeitraum vollständig anderweitig vermietet werden, erstattet der Campingplatz bereits geleistete Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR.
- Kann der Stellplatz nur teilweise weitervermietet werden, werden die Stornokosten entsprechend reduziert.
- Auf die Gewährung einer Kulanzleistung besteht kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung über eine Kulanzleistung erfolgt im Einzelfall.
Umbuchung
- Bis 3 Tage vor Anreise kann der Gast einmalig kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin innerhalb von 12 Monaten ab dem ursprünglich gebuchten Anreisedatum umbuchen.
- Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Preisunterschiede werden nachberechnet oder erstattet.
- Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
§ 7 Außerordentliche Kündigung durch den Campingplatz
- Der Campingplatz ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
- Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- bei der Buchung wesentliche falsche Angaben gemacht wurden,
- die Sicherheit anderer Gäste gefährdet wird,
- trotz Abmahnung erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung vorliegen,
- der Campingbetrieb nachhaltig gestört wird.
- Soweit die Vertragsbeendigung auf einem vom Gast zu vertretenden wichtigen Grund beruht, bleibt der Anspruch des Campingplatzes auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen sowie einer etwaigen Weitervermietung bestehen.
§ 8 Hochwasser, Wetterereignisse und höhere Gewalt
- Der Campingplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe des Rheins.
- Hochwasser, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Sturm, Starkregen, extreme Wetterereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien sowie sonstige Fälle höherer Gewalt können den Betrieb einschränken oder unmöglich machen.
- Der Campingplatz ist in diesen Fällen berechtigt, Buchungen zu stornieren, Aufenthalte zu verkürzen oder eine Räumung des Platzes anzuordnen.
- Bereits gezahlte Entgelte für nachweislich nicht nutzbare Aufenthaltszeiträume werden erstattet.
- Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
- Wetterbedingte Beeinträchtigungen des Aufenthalts, insbesondere durch Regen, Wind, Hitze, Hochwasser, Insektenaufkommen oder die vorübergehende Nichtnutzbarkeit einzelner Platzbereiche, stellen grundsätzlich keinen Mangel der geschuldeten Leistung dar.
§ 9 Nutzung des Stellplatzes
- Der Stellplatz darf ausschließlich von den angemeldeten Personen genutzt werden.
- Tagesbesucher sind vor Betreten des Campingplatzes bei der Platzverwaltung anzumelden und dürfen den Platz nur nach deren Genehmigung betreten.
- Minderjährige dürfen den Campingplatz ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nutzen.
- Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages.
- Die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten sind einzuhalten.
- Den Anweisungen des Platzpersonals ist Folge zu leisten.
- Offenes Feuer ist ausschließlich an den hierfür vorgesehenen Stellen gestattet.
- Elektrische Geräte dürfen nur unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften betrieben werden.
§ 10 Haustiere
- Haustiere sind nur nach vorheriger Anmeldung gestattet.
- Hunde sind auf dem gesamten Campingplatz an der Leine zu führen.
- Verunreinigungen durch Tiere sind unverzüglich zu beseitigen.
- Aggressive oder störende Tiere können vom Platz verwiesen werden.
§ 11 Haftung des Gastes
- Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Mitreisenden, Besucher oder Haustiere verursacht werden.
- Festgestellte Schäden sind der Platzverwaltung unverzüglich mitzuteilen.
§ 12 Haftung des Campingplatzes
- Der Campingplatz haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet der Campingplatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Campingplatz nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen, Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelten, Fahrrädern oder sonstigen eingebrachten Gegenständen haftet der Campingplatz nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
- Vorübergehende Unterbrechungen oder Einschränkungen der Strom-, Wasser- oder WLAN-Versorgung berechtigen nicht zur Minderung oder zum Schadensersatz, soweit diese lediglich vorübergehender Natur, für den Gast zumutbar und nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Campingplatzes beruhen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.
§ 13 Platzverweis
- Personen, die grob oder wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen, andere Gäste belästigen, die Sicherheit oder Ordnung des Campingplatzes gefährden oder den Campingbetrieb erheblich beeinträchtigen, können des Platzes verwiesen werden.
- Wird ein Gast aus wichtigem Grund des Platzes verwiesen, bleibt der Vergütungsanspruch des Campingplatzes bestehen, soweit die Vertragsbeendigung vom Gast zu vertreten ist. Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer möglichen Weitervermietung werden angerechnet.
- Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Campingplatzes.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Der Campingplatz ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Informationspflichten für Betreiber von Websites und Online-Buchungssystemen ergeben sich aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). [mth-partner.de], [ihk.de], [ihk.de]
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
